Steuern für selbstständige Pflegekräfte in Deutschland

Als selbstständige Pflegekraft in Deutschland kümmerst Du Dich liebevoll um pflegebedürftige Menschen und wirst in den Haushalt dieser integriert. Auf der anderen Seite steht das Thema steuerliche Pflichten, welches nicht selten zu einer echten Herausforderung werden kann, da die steuerlichen Anforderungen in Deutschland recht komplex sein können.
In diesem Artikel erfährst Du, welches die wichtigsten Steuerarten in Deutschland sind, welche Steuern Du als selbstständige Pflegekraft zahlen musst und wie Paulina24 Dich bei der Einhaltung aller steuerlichen Pflichten unterstützt, sodass Du Dich voll und ganz auf Deine wertvolle Arbeit als Pflegekraft konzentrieren kannst.
Das Wichtigste in Kürze
- Die wichtigsten Steuerarten in Deutschland sind die Einkommenssteuer, Umsatzsteuer und Gewerbesteuer.
- Die Tätigkeit als selbstständige Pflegekraft in Deutschland muss beim Finanzamt und Gewerbeamt angemeldet werden.
- Als selbstständige Pflegekraft zahlst Du die Einkommenssteuer auf das Dein Einkommen in Deutschland.

- Was sind die wichtigsten Steuerarten in Deutschland?
- Wie erfolgt die steuerliche Anmeldung für eine selbstständige Pflegekraft in Deutschland?
- Lust auf Pflege in Deutschland?
- Welche Steuern müssen selbstständige Pflegekräfte in Deutschland zahlen?
- Mit Paulina24 ersparst Du Dir den Steuerstress
- Pflege-Jobs in Deutschland
- Häufige Fragen zum Thema Steuern in Deutschland
Was sind die wichtigsten Steuerarten in Deutschland?
Wenn Du in Deutschland selbstständig als Pflegekraft arbeitest, können vor allem diese drei Steuern wichtig sein:
Einkommensteuer
- Das ist die Steuer auf Deinen Gewinn (Einnahmen minus Ausgaben).
- Sie gilt für alle natürlichen Personen – also für Dich als Privatperson.
- Wie viel Du zahlst, hängt davon ab, wie viel Du im Jahr verdienst.
Umsatzsteuer
- Das ist die Steuer auf Deine Rechnungen an Kunden oder Auftraggeber.
- Normalerweise musst Du diese extra berechnen und ans Finanzamt weitergeben.
- Wenn Du die Kleinunternehmerregelung nutzt, musst Du keine Umsatzsteuer berechnen.
Gewerbesteuer
- Diese Steuer erheben die Gemeinden auf den Gewinn von Gewerben.
- Als Pflegekraft gilt Deine Arbeit oft als freiberuflich – dann fällt keine Gewerbesteuer an.
- Falls doch, gibt es einen Freibetrag von 24.500 € Gewinn pro Jahr.

Wie erfolgt die steuerliche Anmeldung für eine selbstständige Pflegekraft in Deutschland?
Als selbstständige Pflegekraft in Deutschland muss Deine Tätigkeit beim Finanzamt steuerlich angemeldet werden. Die Anmeldung muss beim zuständigen Finanzamt am Tätigkeitsort oder beim Zentralfinanzamt erfolgen.
Dafür muss die steuerliche Erfassung elektronisch über ELSTER eingereicht werden, hier müssen Deine Heimatadresse, die genaue Tätigkeit in Deutschland, Dein voraussichtliches Einkommen, ob eine Umsatzpflicht besteht sowie Deine Bankverbindung angegeben werden.
Nach der Anmeldung bekommst Du eine deutsche Steuernummer und Du darfst von nun an Rechnungen stellen.
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Welche Steuern müssen selbstständige Pflegekräfte in Deutschland zahlen?
Mit der steuerlichen Anmeldung beim Finanzamt gehen auch Pflichten mit einher. In der folgenden Tabelle haben wir eine Übersicht für Dich erstellt mit den Steuern, die Du als selbstständige Pflegekraft in Deutschland zahlen musst.
Steuerart | Pflicht | Weitere Informationen |
---|---|---|
Einkommenssteuer | Beschränkte Steuerpflicht, nur das deutsche Einkommen wird besteuert. | Steuererklärung erforderlich. |
Umsatzsteuer | Muss geprüft werden, mit Kleinunternehmerregelung nicht nötig. | Pflegeleistungen können unter Umständen von der Umsatzsteuer befreit sein. Zudem kann die Kleinunternehmerregelung greifen, wenn der jährliche Umsatz unter 22.000 Euro liegt. |
Gewerbesteuer | Keine Pflicht. | x |
Mit Paulina24 ersparst Du Dir den Steuerstress
Als selbstständige Pflegekraft in Deutschland möchtest Du Menschen mit Fürsorge und Professionalität pflegen, doch wenn Du selbstständig arbeitest, kommen einige bürokratische Hürden und steuerliche Pflichten auf Dich zu. Die deutsche Bürokratie und die Regelung der Steuerzahlungen können überfordernd sein, insbesondere dann, wenn man die Sprache nicht fließend beherrscht und nicht selten, können kleine Fehler teuer werden.
Paulina24 ist es daher besonders wichtig, dass Du Dich voll und ganz auf Deine Aufgabe als Pflegekraft in Deutschland konzentrieren kannst – um Deinen Papierkram kümmern wir uns und Du wirst dadurch sicher bezahlt. Wir melden Dein Gewerbe beim Gewerbeamt an, klären alle aufkommenden Fragen direkt mit dem Finanzamt und kümmern uns um Deine steuerlichen Pflichten.
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Häufige Fragen zum Thema Steuern in Deutschland
Zu den wichtigsten Steuerarten in Deutschland gehören die Einkommenssteuer, Umsatzsteuer und Gewerbesteuer.
Als selbstständige Pflegekraft in Deutschland hast Du eine beschränkte Steuerpflicht, das heißt, Du zahlst Einkommenssteuer auf Dein deutsches Einkommen. Ob eine Umsatzsteuer gezahlt werden muss, wird individuell geprüft.
Paulina24 übernimmt für Dich alle administrativen Aufgaben und damit den stressigen Papierkram. Dazu gehören die Anmeldung Deines Gewerbes, Klärung aller Fragen direkt mit dem Finanzamt und die steuerlichen Pflichten.
Das Doppelbesteuerungsabkommen ist ein Abkommen zwischen Deutschland und fast allen EU-Ländern. Demnach darf Dein Heimatland Dein Einkommen nicht nochmal besteuern, wenn Du bereits Steuern in Deutschland gezahlt hast.
Quellen & weitere Informationen:
- bundesfinanzministerium.de – Steuerarten
- familienportal.de – Was ist die Einkommensteuer?
- wirtschaftslexikon.gabler.de – Definition: Was ist “Umsatzsteuer”?