Allgemeine Nutzungsbedingungen – Pflegekräfte
Nutzungs- und Geschäftsbedingungen im Überblick.
1. Geltungsbereich
1.1 Diese „Allgemeinen Nutzungsbedingungen – Pflegekraft“ („Nutzungsbedingungen“) gelten für die Nutzung der von der Paulina GmbH („Betreiberin“) zur Verfügung gestellten Internetplattform [Paulina24.de] („Plattform“) zur Pflegekraftbuchung (jeweils „Pflegekraft“).
1.2 Im Verhältnis zur Betreiberin gelten Allgemeine Geschäftsbedingungen einer Pflegekraft nicht.
1.3 Allgemeine Geschäftsbedingungen einer Pflegekraft, die möglicherweise gegenüber den Auftraggebern der Pflegeleistungen (jeweils „Kunde“) gelten, dürfen diesen Nutzungsbedingungen nicht widersprechen.
1.4 Für die Nutzung der Plattform durch Kunden (Familien oder Vermittlungsagenturen) gelten abweichend folgende „Allgemeine Nutzungsbedingungen – Kunde“.
1.5 Die Plattform fungiert als Kooperationstool zur Vertragsanbahnung zwischen Kunden und Pflegekräften. Zu diesem Zweck kann von der Pflegekraft ein Profil in die Plattform eingespielt werden, das sodann den auf der Plattform registrierten Kunden („registrierte Kunden“) sowie, soweit vorgesehen, – in reduzierter Form, d.h. Teaser-Text, Vorname, Preise und Einsatzradius und ggf. weitere Informationen – nicht auf der Plattform registrierten Kunden („nicht registrierte Kunden“) bereitgestellt werden kann. Die Angaben in den Profilen sind freiwillig, soweit diese nicht als Pflichtangaben gekennzeichnet sind.
1.6 Für den Personenbetreuungsvertrag zwischen Kunden und Pflegekräften („Personenbetreuungsvertrag“) gelten grundsätzlich die gesetzlichen Bestimmungen und etwaige individuellen Vereinbarungen (auf Grundlage des auf der Plattform hinterlegten Personenbetreuungsvertrags). Diese Nutzungsbedingungen regeln jedoch, wie der Personenbetreuungsvertrag zustande kommt (Ziffer 8.3).
2. Registrierung und Nutzung der Plattform als Pflegekraft
2.1 Die Nutzung der Plattform setzt die Erstellung („Registrierung“) eines passwortgeschützten Accounts bei der Plattform („Account“) voraus. Eine Pflegekraft muss im Rahmen des Registrierungsprozesses angeben, dass sie sich in ihrer Eigenschaft als Pflegekraft registrieren möchte. Die Pflegekraft muss sich selbstständig registrieren und wird auch selbst Vertragspartner der Betreiberin im Hinblick auf die Plattformnutzung.
2.2 Die Registrierung ist nur solchen volljährigen natürlichen Personen oder juristischen Personen (durch einen Vertreter) gestattet, die nicht Verbraucher i.S.v. § 13 BGB sind. Die Betreiberin ist berechtigt, natürliche Personen vom Zugang zur Plattform auszuschließen, wenn diese den Nachweis über ihre Volljährigkeit auf Anfrage nicht erbringen können.
2.3 Soweit vorgesehen, erfordert die Nutzung der Plattform die Identifizierung der Pflegekraft durch Verifikation mittels des durch die Betreiberin bereitgestellten Identifizierungsverfahrens. Solange die Pflegekraft das vorgegebene Legitimationsverfahren nicht durchgeführt hat, wird sie nicht freigeschaltet.
2.4 Es ist nicht erlaubt, einen Account automatisiert zu erstellen. Dazu zählen u.a. die Nutzung von automatischen Geräten, Skripten, Robot-, Spider-, Crawler- oder Scraper-Diensten.
2.5 Die von der Betreiberin im Rahmen der Registrierung abgefragten Pflichtangaben (insbes. Name, PLZ, Adresse, E-Mail-Adresse und Telefonnummer) sind vollständig und zutreffend anzugeben. Die Pflegekraft darf als Telefonnummer keine Mehrwertdienste-Rufnummer und als Adresse kein Postfach angeben. Die Pflegekraft ist verpflichtet, die bei der Registrierung hinterlegten Daten bei Änderung zu aktualisieren.
2.6 Im Rahmen der Registrierung wählt die Pflegekraft einen Benutzernamen (E-Mail) und ein Passwort. Die Pflegekraft hat dieses Passwort geheim zu halten und den Zugang zu seinem Account sorgfältig gegen den Zugriff Dritter zu sichern. Erhält die Pflegekraft Kenntnis von der missbräuchlichen Nutzung ihres Accounts durch Dritte, hat sie die Betreiberin umgehend zu informieren.
2.7 Die Pflegekraft hat auf der Plattform die Möglichkeit sowohl im Rahmen der Registrierung, aber auch nachträglich, Inhalte hochzuladen (Texte und Fotos/Profilbilder) sowie Angaben zu ihrer Qualifikation, Verfügbarkeit (bzgl. Abwesenheiten) und Vergütungsbedingungen (Gehaltsvorgabe als Tagessatz, ggfs. Preise für optionale Zusatzleistungen (zusammen „Pflegevergütung“)) zu hinterlegen. Diese Informationen sind für die Betreiberin und von registrierten Kunden einsehbar. Die Pflegevergütung ist ein Gesamtpreis je Kalendertag für den im Personenbetreuungsvertrag festgelegten Einsatzeitraum.
2.8 Ein rechtsverbindliches Angebot über die Nutzung der Plattform (jeweils „Nutzungsvertrag“) durch die Pflegekraft wird abgegeben, wenn die Pflegekraft nach Eingabe aller abgefragten Informationen die vorgesehene Schaltfläche „Konto erstellen“ anklickt. Mit dieser Registrierung stimmt die Pflegekraft der Anwendung dieser Nutzungsbedingungen zu. Ein Anspruch auf den Abschluss eines Nutzungsvertrags gegenüber der Betreiberin besteht nicht.
2.9 Der Abschluss des Nutzungsvertrags erfolgt ausschließlich in deutscher Sprache.
2.10 Eine Pflegekraft kann diese Nutzungsbedingungen nach Registrierung jederzeit in ihrem Account abrufen. Die aktuelle Version der Nutzungsbedingungen ist jederzeit abrufbar unter „AGBs“.
3. Ansicht und Kontaktanfragen in Bezug auf Kundenprofile
3.1 Soweit dies vorgesehen ist, können vor einer Registrierung Kundenprofile den Pflegekräften (jeweils „nicht registrierte Pflegekraft“) in der Plattform zunächst anonymisiert und beschränkt auf buchungsrelevante Basisinformationen (Informationsmöglichkeit) angezeigt werden. Ohne Registrierung ist eine Kontaktaufnahme mit Kunden nicht möglich und es kann auch kein eigenes Profil erstellt werden.
3.2 Nach einer erfolgreichen Registrierung werden Kundenprofile den Pflegekräften mit den notwendigen Profilangaben für eine Kontaktaufnahme angezeigt.
3.3 Die Darstellung der Pflegekräfte umfasst u.a. jedoch nicht abschließend grundlegende Informationen über die Pflegekraft, ihre Vergütung, Deutschkenntnisse, etc.
3.4 Bei Interesse an einem Kundenprofil kann eine Pflegekraft einen Chat bzw. eine Anfrage (Kommunikationsmöglichkeit unter Plattformnutzern) mit dem entsprechenden Kunden erstellen. Eine angenommene Anfrage durch einen Kunden bedeutet keine Reservierung; d.h. andere Pflegekräfte können weiterhin mit demselben Kunden in Kontakt treten.
3.5 Die Plattform bietet der Pflegekraft die Möglichkeit angenommene und offenen Kontaktanfragen in ihrer „Inbox“ zu verwalten.
3.6 Um einen Kontakt wieder zu beenden, kann der Chat wieder „verlassen“ bzw. die Anfrage storniert werden.
3.7 Ohne eine Anfrage kann ein Kunde nicht erkennen, ob sein Profil von einer Pflegekraft besucht wurde.
4. Benachrichtigungen (Notifications) und Bewertungen
4.1 Soweit vorgesehen, bietet die Plattform dem Kunden eine Benachrichtigungsfunktion bezüglich verschiedener Ereignisse im Kontext der Nutzung der Plattform (etwa Erhaltene Kundenanfrage inkl. Reminder, Erhaltene Rückmeldung eines Kunden, Erhaltene Buchungsanfrage eines Kunden inkl. Reminder, Erinnerung des Starts der Pflege in 14 Kalendertagen sowie in 7 Kalendertagen, Erinnerung an die Suche nach einem neuem Job für Folgezeit (z.B. 3-4 Wochen vor Ende laufender Buchung), Erinnerung an das Rating / die Bewertung, Erinnerung an die Vervollständigung des Profils, und/oder ähnliches).
4.2 Soweit möglich, kann bei der Nutzung der Plattform als mobile Anwendung, die Benachrichtigungsfunktion als Push-Funktion aktiviert werden. Für die Nutzung dieser Funktion ist es erforderlich, dass der Kunde bestimmte „Zugriffsberechtigungen“ auf seinem PC/seinem mobilen Endgerät freigibt. Ohne diese Freigabe ist eine Nutzung/vollständige Nutzung dieser Funktion nicht möglich.
4.3 Soweit die Plattform vorsieht, dass die Pflegekräfte nach Abschluss eines Personenbetreuungsvertrags eine Bewertung und ergänzende Beschreibungen über den jeweiligen Kunden abgeben können, gelten die nachfolgenden Ziffern 4.4 bis 4.8.
4.4 Diese Bewertungen werden registrierten Pflegekräften im Zusammenhang mit den jeweiligen Kundenprofilen veröffentlicht.
4.5 Bewertungen stellen immer Äußerungen der Pflegekraft dar und sind nicht als Äußerungen der Betreiberin zu bewerten. Die Betreiberin wird Bewertungen regelmäßig prüfen und schafft – wenn notwendig – Abhilfe.
4.6 Die Betreiberin ist berechtigt, Bewertungen von der Plattform zu löschen oder diese zu sperren, wenn sie gegen diese Nutzungsbedingungen, geltendes Recht oder die Rechte Dritter verstoßen (siehe insofern auch Ziffer 6.5 und 11). Soweit möglich und zumutbar wird die Betreiberin die betroffene Pflegekraft davon zuvor in Kenntnis setzen und ihr Gelegenheit zur Abhilfe geben.
5. Meldung von Problemen und Weiterleitung einer Kündigungserklärung
5.1 Die Plattform bietet der Pflegekraft die Möglichkeit Probleme im Zusammenhang mit der Durchführung des Personenbetreuungsvertrags zu melden (etwa die zu pflegende Person („PB“) weist andere Pflegeanforderungen auf als vorgegeben, PB hat grobes Fehlverhalten gezeigt, PB ist vorzeitig verstorben und/oder ähnliches).
5.2 Die Betreiberin wird sich, soweit aufgrund des Problems erforderlich, zeitnah mit dem Kunden in Verbindung setzen oder sonstige Maßnahmen einleiten, um das Problem zu lösen. Da die Probleme sich auf den Personenbetreuungsvertrag beziehen, von dem die Betreiberin keine Vertragspartei ist, wird sie sich bemühen das Problem zeitnah zu lösen (unter Berücksichtigung der vorhandenen Ressourcen), schuldet aber keinen Erfolg hinsichtlich der Lösung des Problems.
5.3 Umgekehrt setzt sich die Betreiberin mit der Pflegekraft über die mitgeteilten Kommunikationskanäle in Verbindung, wenn ein Kunde ein Problem meldet.
5.4 Pflegekräfte können über eine Funktion, soweit vorgesehen, unter Auswahl eines vorgeschlagenen Kündigungsgrunds bzw. individueller Beschreibung des Kündigungsgrunds über die Plattform eine Kündigungserklärung bzgl. des Personenbetreuungsvertragsverhältnis an den entsprechenden Kunden versenden.
5.5 Die Betreiberin leitet insofern nur die Kündigungserklärung der Pflegekraft an Kunden weiter. Darauf, ob die Kündigungserklärung wirksam ist und wann das Personenbetreuungsvertragsverhältnis endet, hat die Betreiberin daher keinen Einfluss und überprüft dies auch nicht.
5.6 Wird die Kündigung des Personenbetreuungsvertrags durch die Pflegekraft nicht über die Plattform erklärt, hat die Pflegekraft innerhalb von drei (3) Werktagen nach der Erklärung den Inhalt der Kündigungserklärung bzw. deren Wirkung (d.h. zu wann der Personenbetreuungsvertrag endet) der Betreiberin mitzuteilen.
6. Pflichten / Verantwortlichkeiten der Pflegekraft
6.1 Der Nutzungsvertrag über die Nutzung der Plattform zwischen der Betreiberin und der Pflegekraft begründet für die Pflegekraft keine Leistungspflicht im Hinblick auf Pflegeleistungen. Eine Leistungspflicht für die Pflegekraft und die entsprechende Zahlungspflicht für den Kunden entstehen erst mit Abschluss des jeweiligen Personenbetreuungsvertrags (in deren Rechtsverhältnis). Der Personenbetreuungsvertrag zwischen der Pflegekraft und einem Kunden ist vom Nutzungsvertrag zwischen der Betreiberin und der Pflegekraft unabhängig und kommt unabhängig von diesem durch gesonderte Erklärung(en) über die Plattform (oder ggf. außerhalb) zustande (siehe hierzu Ziffer 8.3 und 8.6).
6.2 Die Pflegekraft wird im eigenen Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko für den Kunden tätig. Die Pflegekraft ist selbstständiger Unternehmer, wird bei Bedarf aber gemäß Ziffer 7.5 von der Betreiberin unter anderem bei behördlichen und administrativen Abläufen unterstützt, die Voraussetzung für eine legale gewerbliche Tätigkeit in Deutschland sind (Serviceleistungen für Gewerbebetrieb). Die von der Betreiberin ggf. zu erbringenden Serviceleistungen für Gewerbetrieb sind in Ziffer 7.5 beschrieben. Auf etwaige datenschutzrechtliche Anforderungen und Informationen wird die Pflegekraft im Rahmen der Inanspruchnahme der Serviceleistungen für Gewerbebetrieb hingewiesen. Der Pflegekraft ist bekannt, dass sie als selbstständiger Unternehmer grundsätzlich nicht der Pflicht der gesetzlichen Sozialversicherung in Deutschland unterliegt. Es obliegt ihr daher, sich insb. bzgl. Vorsorge für das Alter, Krankheit, Pflege und Arbeitslosigkeit eigenverantwortlich abzusichern.
6.3 Für die Nutzung der Plattform, einschließlich der möglichen Erbringung der in Ziffer 7.5 beschriebenen Serviceleistungen für Gewerbebetrieb, schuldet die Pflegekraft der Betreiberin eine Servicegebühr (Siehe Ziffer 9).
6.4 Soweit nicht bereits in den Nutzungsbedingungen für Kunden erfolgt, wird die Pflegekraft den Kunden die gesetzlich vorgeschriebenen Verbraucherschutzinformationen erteilen und ihn über das Bestehen oder Nichtbestehen des gesetzlichen Widerrufsrechts belehren.
6.5 Die Betreiberin ist nicht für die von Pflegekraft auf der Plattform eingespielten Inhalte und Unterlagen verantwortlich. Die Betreiberin ist nicht verpflichtet die von Pflegekraft eingespielten Inhalte und Unterlagen vor Veröffentlichung auf der Plattform zu prüfen, tut dies aber Stichprobenartig manuell und bei entsprechenden Meldungen. Eine algorithmische Entscheidungsfindung bzgl. der Inhalte erfolgt nicht. Es gilt insoweit:
a. Die Pflegekraft verpflichtet sich auf der Plattform keine Tätigkeiten zu entfalten oder Inhalte einzustellen, zu verbreiten, durchzuführen, welche gegen gesetzliche Verbote, die guten Sitten oder Rechte Dritter (zum Beispiel Marken-, Namens-, Urheber-, Bild- und Datenschutzrecht) verstoßen bzw. beleidigenden, belästigenden, verleumderischen oder sonst persönlichkeitsverletzenden Charakter haben oder für Produkte oder Leistungen Dritter werben; dies gilt nicht, wenn derartiges der Pflegekraft explizit von der Betreiberin gestattet wurde.
b. Der Pflegekraft sind darüber hinaus folgende Handlungen untersagt: die Verbreitung von Viren, Trojanern und anderen schädlichen Dateien; sich oder einem anderen Zugang zu Daten, die nicht für sie bestimmt und die gegen unberechtigten Zugang besonders gesichert sind, unter Überwindung der Zugangssicherung zu verschaffen und/oder diese zu verwenden; die Versendung von Junk- oder Spam-Mails; die Verbreitung anzüglicher, anstößiger, sexuell geprägter, obszöner oder diffamierender Inhalte bzw. Kommunikation sowie solcher Inhalte bzw. Kommunikation, die geeignet sind/ist, Rassismus, Fanatismus, Hass, körperliche Gewalt oder rechtswidrige Handlungen zu fördern bzw. zu unterstützen (jeweils explizit oder implizit); die Verbreitung und/oder öffentliche Wiedergabe von auf der Plattform verfügbaren Inhalten (insbesondere in Bezug auf Kundenprofile), soweit dies nicht ausdrücklich gestattet oder als Funktionalität auf der Plattform ausdrücklich zur Verfügung ermöglicht wird.
Inhalte in Form von Bewertungen müssen auf nachweisbaren Tatsachen beruhen, sind sachlich zu verfassen und dürfen keinen beleidigenden, schmähenden, strafrechtlich relevanten oder sonst rechtswidrigen Inhalt haben (z.B. gewerbliche Schutzrechte Dritter verletzen). Es ist der Pflegekraft untersagt das Bewertungssystem verzerrend zu beeinflussen.
6.6 Die Pflegekraft räumt der Betreiberin mit Absenden der Bewertung / hochladen von Inhalten unentgeltlich die zeitlich beschränkten, nicht-exklusiven, territorial nicht beschränkten und unterlizenzierbaren Nutzungsrechte an ihrem Bewertungstext sowie sonstigen hochgeladenen Inhalten ein. Die Betreiberin ist insofern berechtigt, im Rahmen der Erbringung der Plattform-Funktionen frei über die Bewertungen und Inhalte zu verfügen und sie insbesondere auf der Plattform in Verhältnis zu anderen registrierten Nutzern zu veröffentlichen.
7. Pflichten / Verantwortlichkeiten der Betreiberin
7.1 Die Betreiberin, die die Plattform technisch zur Verfügung stellt, ist um einen störungsfreien Betrieb der Plattform bemüht.
7.2 Die Verfügbarkeit der Plattform beträgt 90,0 % bezogen auf ein Kalenderjahr. „Verfügbarkeit“ in diesem Sinne bedeutet, dass die wesentlichen Hauptfunktionen der Plattform ohne Einschränkungen genutzt werden können.
7.3 Die Betreiberin ermöglicht den Zugang zu der Plattform nach Maßgabe des aktuellen Stands der Technik. In diesem Rahmen kann es vorkommen, dass die Möglichkeit der Nutzung der Plattform wegen Wartungsarbeiten oder zur schnellstmöglichen Beseitigung technischer Störungen oder Systemausfälle vorübergehend eingeschränkt oder unterbrochen ist; dies wird nicht als Nicht-Verfügbarkeit gewertet. Die Pflegekraft und Kunden werden hierüber unverzüglich in geeigneter Form (und soweit möglich) vorab informiert.
7.4 Die Betreiberin ist jederzeit berechtigt, auf der Plattform bereitgestellte Dienste zu ändern, neue Dienste verfügbar zu machen und die Bereitstellung von Diensten einzustellen, soweit dies keine Änderung dieser Nutzungsbedingungen erfordern würde (d.h. wenn es neutral oder vorteilhaft ist).
7.5 Die Betreiberin unterstützt die Pflegekraft durch die Erbringung von Serviceleistungen für Gewerbebetrieb. Die Betreiberin übernimmt hierbei für die Pflegekraft entlastende Aufgaben, wie z.B. behördliche Anmeldungen, Zugang zu Versicherungen und Rechnungsstellung. Hierdurch wird der einzelnen Pflegekraft ermöglicht, ihre Dienstleistungen kostengünstig und zielgerichtet ihren Kunden anzubieten. Konkret umfassen die Unterstützungs-Leistungen der Betreiberin:
· Professionelle Kundenakquise über die Plattform,
· Erstellung individueller Konzepte für Kunden, , die in ihrem häuslichen Umfeld verbleiben möchten,
· An- und Abmeldung bei Gewerbeamt, Finanzamt, IHK und den relevanten Verbänden
· Zugang zu Reisekrankenversicherung und Haftpflichtversicherung während des Aufenthalts in Deutschland,
· Ständige Marktforschung,
· Werbe- und Marketingkonzepte einschließlich Öffentlichkeitsarbeit,
· vorbereitende Buchhaltung, Vorbereitung der Steuererklärung und Rechnungslegung.
Die Betreiberin schuldet nur die rechnerische, nicht aber die sachliche Richtigkeit der Buchhaltung oder der Rechnungslegung der Pflegekraft. Die Pflegekraft verpflichtet sich, Buchhaltung und Rechnungen regelmäßig zu prüfen und der Betreiberin über die Plattform alle Änderungen anzuzeigen, die eine Korrektur der Buchhaltung oder der Rechnungslegung zur Folge haben. Dies gilt insbesondere in den Fällen, in denen sich die geplanten Einsätze bei den Kunden nachträglich verlängert oder verkürzt haben.
Die Betreiberin ist berechtigt, geeignete Dienstleister mit einzelnen Leistungen dieses Vertrages als Subunternehmer für die Serviceleistungen für Gewerbebetrieb zu beauftragen. Sofern die Betreiberin von diesem Recht Gebrauch macht, wird die Pflegekraft den von der Betreiberin beauftragten Subunternehmern die dafür notwendigen Vollmachten und Vereinbarungen erteilen, die initial vor Abschluss des ersten Personenbetreuungsvertrags zu erbringen sind.
8. Buchung
8.1 Eine die in Ziffer 10 aufgeführte Buchungsprovision begründende Leistung der Betreiberin liegt vor, wenn ein Kunde auf ein von einer Pflegekraft eingespieltes Profil über die Plattform aufmerksam geworden ist oder die Pflegekraft auf ein von einem Kunden eingestelltes Kundenprofil aufmerksam geworden ist, sodann ein direkter Kontakt zwischen Pflegekraft und Kunde entsteht und diese einen Personenbetreuungsvertrag schließen („Erfolgreiche Buchung“).
8.2 Die Betreiberin stellt bloß die Mittel für eine Buchung zwischen den Pflegekräften und den Kunden bereit, ohne selbst Vertragspartei des jeweiligen Personenbetreuungsvertrags zu werden.
8.3 Die Betreiberin hat auf ihrer Plattform einen Muster-Personenbetreuungsvertrags hinterlegt. Möchte ein Kunde diesen verwenden (vorbehaltlich der Regelung in Ziffer 8.4), gibt er die die konkrete Buchung betreffenden (im Muster-Personenbetreuungsvertrag fehlenden oder diesen ergänzenden) Daten ein und klickt auf „PK jetzt zahlungspflichtig buchen“. Mit diesem Absenden seiner Buchungsanfrage über die Plattform gibt der Kunde ein rechtsverbindliches Angebot über die Buchung einer Dienstleistung nach den vom Kunden festgelegten Pflegeanforderungen und zu den von der Pflegekraft bestimmten Zeit- und Vergütungsangaben ab. Die Pflegekraft kann frei entscheiden, ob sie dieses Angebot annimmt. Der Vertrag kommt erst wirksam zustande, wenn beide Seiten dem Vertrag schriftlich zustimmen. Die Betreiberin sendet daraufhin beiden Parteien an die hinterlegten E-Mail-Adressen den von diesen abgeschlossen Vertrag als PDF-Datei zu. Der Inhalt des Personenbetreuungsvertrags richtet sich nach der Buchungsanfrage, den eingefügten Daten und eventuellen weiteren individuellen Vereinbarungen des Kunden mit der Pflegekraft. Die Pflegekraft ist damit einverstanden, dass die Betreiberin die zur Berechnung der Buchungsprovision (Ziffer 10) erforderlichen Angaben einsehen darf.
8.4 Bei den Regelungen des Muster-Personenbetreuungsvertrags handelt es sich ausdrücklich um unverbindliche Empfehlungen zur Verwendung der Regelung. Die Verwendung der Regelungen ist für eine Buchung über die Plattform nicht erforderlich. Beide Parteien können auch individuelle Absprachen treffen.
8.5 Die Pflegekraft unterliegt weder hinsichtlich Arbeitsort, Arbeitszeit noch hinsichtlich der Art und Weise der Durchführung der Pflegeaufträge irgendwelchen Weisungen der Betreiberin.
8.6 Die Pflegekraft ist verpflichtet, soweit nicht über die Plattform selbst ersichtlich, die Betreiberin unverzüglich über den Abschluss (einschließlich vereinbarter Dauer) eines zustande gekommenen Personenbetreuungsvertrags im Sinne von Ziffer 8.1 in Kenntnis zu setzen.
9. Servicegebühr für Nutzung der Plattform und Serviceleistungen für Gewerbetrieb
9.1 Für die Nutzung der Plattform, einschließlich der Möglichkeit zur Inanspruchnahme der Serviceleistungen für Gewerbetrieb, schuldet die Pflegekraft der Betreiberin eine Servicegebühr. Die Servicegebühr wird pro Kalendertag eines über die Plattform zu Stande gekommenen Personenbetreuungsvertrags der Pflegekraft berechnet.
9.2 Zur Begleichung der Forderungen der Betreiberin bzgl. der Servicegebühr tritt die Pflegekraft an die Betreiberin erfüllungshalber den auf die angefallene Servicegebühr entsprechenden Teilbetrag aus ihren bestehenden und künftigen Forderungen gegenüber den Kunden in Form der Pflegevergütung aus dem durch die Plattform vermittelten Personenbetreuungsvertrag ab.
9.3 Die Höhe der jeweils abgetretenen Teilforderung bestimmt sich nach der Forderung, die die Betreiberin gegenüber der Pflegekraft hat.
9.4 Verlangt die Pflegekraft von der Betreiberin von den in Ziffer 7.5 umfassten Leistungen oder dem dort umfassten Umfang abweichende zusätzliche Leistungen oder Beratungen im Hinblick auf das von der Pflegekraft betriebene Geschäft, ist die Betreiberin berechtigt, dafür die übliche Vergütung zu verlangen. Diese übliche Vergütung ist der Pflegekraft vorab auf der Website oder per E-Mail mitzuteilen, damit diese eine Entscheidung treffen kann, ob sie insoweit die zusätzlichen Leistungen der Betreiberin in Anspruch nehmen will.
10. Buchungsprovision/Pflegevergütung
10.1 Für die Dauer der Buchung (d.h. die Dauer des mittels der Plattform geschlossenen Personenbetreuungsvertrags) fällt eine Buchungsprovision je Kalendertag an, an dem der Personenbetreuungsvertrag besteht und auch eine Pflegekraft die Dienstleistung erbringt. Diese Buchungsprovision ist vom Kunden zu zahlen.
10.2 Die Betreiberin trägt nicht das Risiko, dass der Kunde die Pflegevergütung unter dem Personenbetreuungsvertrag nicht zahlt. Die Pflegekraft ist insofern selbst dafür verantwortlich gegenüber dem Kunden vertraglich sicherzustellen, dass dieser die Pflegevergütung in der vereinbarten Höhe (vgl. Ziffer 2.7 dieser Nutzungsbedingungen) entrichtet.
10.3 Für die unter dem Personenbetreuungsvertrag erwachsenden Zahlungspflichten sind die beteiligten Parteien (Pflegekraft bzw. Kunde) jeweils selbst für eine ordnungsgemäße Versteuerung und Rechnungsstellung (soweit dies nicht automatisiert über die Plattform erfolgt) verantwortlich.
11. Sanktionsmöglichkeiten der Betreiberin
11.1 Die Betreiberin kann folgende Maßnahmen ergreifen, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die Pflegekraft gesetzliche Vorschriften, Rechte Dritter oder diese Nutzungsbedingungen (insbesondere Ziffer 4.8 und 6.5) verletzt:
a. Verwarnung der Pflegekraft,
b. Einschränkung der Nutzung der Plattform,
c. vorläufige Sperrung des Accounts für die Dauer der Prüfung ob sich der zugrundeliegende Verdacht erhärtet, oder
d. Sperrung von bis zu 52 Wochen bei mehr als 2-facher Verletzung gesetzlicher Vorschriften, Rechte Dritter oder diese Nutzungsbedingungen.
Sofern die Voraussetzungen vorliegen, ist auch eine Kündigung nach Ziffer 13 möglich.
11.2 Bei der Wahl einer Maßnahme berücksichtigt die Betreiberin die berechtigten Interessen der betroffenen Pflegekraft. Insbesondere prüft die Betreiberin, ob Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Pflegekraft den Verstoß selbst verschuldet hat.
12. Versicherung
12.1 Sofern die Pflegekraft nicht die von der Plattform angebotenen Gruppenversicherungen nutzt, verpflichtet sich die Pflegekraft, für den folgenden Mindestversicherungsschutz selbst Sorge zu tragen:
1. Gewerbehaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme
pauschal für personen- und Sachschäden
· je Versicherungsfall: EUR 3.000.000€
· Jahreshöchstleistung: EUR 6.000.000€
für Vermögensschäden
· je Versicherungsfall: EUR 150.000€
· Jahreshöchstleistung: EUR 300.000€
2. Reisekrankenversicherung, die alle unvorhersehbaren und akuten ambulanten und stationären Behandlungen beinhaltet.
12.2 Die Gewerbehaftpflichtversicherung, die von der Plattform empfohlen wird, erstattet nach Prüfung des Anspruches direkt auf das Konto des Geschädigten. Die Haftung der Pflegekraft bleibt unberührt. Die Betreiberin ist zur Unterstützung bei der Schadensregulierung nicht verpflichtet. Die Durchsetzung von Ansprüchen gegenüber der Haftpflichtversicherung obliegt der Pflegekraft.
12.3 Nutzt die Pflegekraft die über die Plattform angebotene Reisekrankenversicherung, zeigt sie ggfs. entstehende Kosten über das auf der Plattform bereitgestellte Formular an. Die Reisekrankenversicherung erstattet nach Prüfung des Anspruches die von Pflegekraft zunächst zu verauslagenden Kosten direkt an die Pflegekraft auf das auf der Plattform hinterlegte Konto der Pflegekraft. Dies nimmt i.d.R. mehrere Wochen in Anspruch. Die Betreiberin ist zur Unterstützung bei der Kostenübernahme nicht verpflichtet. Die Durchsetzung von Ansprüchen gegenüber der Reisekrankenversicherung obliegt der Pflegekraft.
13. Laufzeit und Kündigung des Nutzungsvertrags
13.1 Die Betreiberin und die Pflegekraft schließen den Nutzungsvertrag auf unbestimmte Zeit.
13.2 Die Pflegekraft kann den Nutzungsvertrag jederzeit mit einer Frist von 14 Kalendertagen zum Kalendermonatsende kündigen.
13.3 Der Nutzungsvertrag kann durch die Betreiberin bei zumindest alternativem Vorliegen der folgenden Gründe jederzeit und sofort gekündigt werden:
a. Die Pflegekraft verletzt ihre Pflichten aus diesen Nutzungsbedingungen mehrfach oder in grober Weise.
b. Die Pflegekraft hält mit Kunden vereinbarte Termine nicht ein und/oder seine Leistungen führen zu Kundenbeschwerden aus diesem oder einem anderen Grund.
c. Die Betreiberin stellt den Betrieb der Plattform ein und kann die Leistungen der Pflegekraft nicht länger bereitstellen.
13.4 Das jeweilige gesetzliche Recht zur außerordentlichen Kündigung des Nutzungsvertrags aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
13.5 Sobald ein Nutzungsvertrag durch die Betreiberin aufgrund der außerordentlichen Kündigung gekündigt wurde, darf die betroffene Pflegekraft die Plattform nicht mehr in Anspruch nehmen und auch keinen neuen Account anlegen.
13.6 Jede Kündigung des Nutzungsvertrags muss schriftlich erfolgen. Kündigungen per E-Mail wahren die Schriftform. Sobald technisch möglich, können Kündigungen auch über die in der Plattform implementierte Kündigungsfunktion erfolgen.
13.7 Jede Kündigung hat mit deren Wirksamkeit die Deaktivierung des Accounts der betroffenen Pflegekraft durch die Betreiberin zur Folge.
13.8 Beschließt die Betreiberin, die Bereitstellung der Plattform im Zusammenhang mit einer Kündigung für eine Pflegekraft vollständig zu beenden, schickt die Betreiberin der betroffenen Pflegekraft bei Kündigung nach Ziffer 13.3(c) mindestens 30 Kalendertage im Voraus eine Begründung dieser Entscheidung zu. In den Fällen einer Kündigung nach Ziffer 13.3(a) oder Ziffer 13.3(b) reicht die Betreiberin eine Begründung so bald wie möglich nach.
13.9 Unabhängig von der Person des Kündigenden, berührt die Beendigung des Nutzungsvertrags den Anspruch auf Zahlung bereits entstandener Buchungsprovisionsansprüche nicht. Dies gilt auch für Buchungsprovisionsansprüche, die durch einen nach Beendigung des Nutzungsvertrags vereinbarten Personenbetreuungsvertrags entstanden sind, soweit der Kontakt zwischen den Parteien über die Plattform zustande gekommen ist.
14. Haftungsbeschränkung
14.1 Die Betreiberin haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer Pflichtverletzung der Betreiberin, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Betreiberin beruhen sowie für Schäden, die durch Fehlen einer von der Betreiberin garantierten Beschaffenheit hervorgerufen wurden oder bei arglistigem Verhalten der Betreiberin.
14.2 Die Betreiberin haftet unbeschränkt für Schäden, die durch die Betreiberin oder durch ihre gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder durch grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden.
14.3 Bei der leicht fahrlässig verursachten Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet die Betreiberin außer in den Fällen der Ziffern 14.1, 14.2, oder 14.4 dieser Nutzungsbedingungen der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind abstrakt solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung eines Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die Vertragsparteien regelmäßig vertrauen dürfen.
14.4 Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
14.5 Im Übrigen ist eine Haftung der Betreiberin ausgeschlossen.
14.6 Die Verjährungsfrist für die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen die Betreiberin beträgt ein (1) Jahr außer in den Fällen der Ziffern 14.1, 14.2, oder 14.4 dieser Nutzungsbedingungen.
15. Vertraulichkeit
15.1 Als vertrauliche Informationen im Sinne dieser Nutzungsbedingungen gelten alle Informationen in Bezug auf und im Zusammenhang mit der Plattform (Funktionen) und Kundenprofile, die über diese zugänglich gemachten wurden.
15.2 Der Begriff „vertrauliche Informationen“ umfasst nicht solche Informationen, die
a. im Zeitpunkt ihrer Mitteilung an die Pflegekraft gemeinfrei bzw. allgemein zugänglich sind oder werden (es sei denn, aufgrund einer Verletzung dieser Nutzungsbedingungen durch die Pflegekraft);
b. sich bereits zuvor rechtmäßig und ohne Vertraulichkeitspflicht in dem Besitz der Pflegekraft befunden hatten; oder
c. die Pflegekraft von einem Dritten erhalten hat, der berechtigt ist, diese Informationen uneingeschränkt offen zu legen.
15.3 Die Pflegekraft verpflichtet sich,
a. vertrauliche Informationen vertraulich zu behandeln;
b. vertrauliche Informationen nicht für andere Zwecke als die in diesen Nutzungsbedingungen vorgesehenen zu verwenden; und
c. vertrauliche Informationen nicht gegenüber Dritten offen zu legen, es sei denn es besteht eine gesetzliche Pflicht hierzu (behördliche oder gerichtliche Anordnungen).
16. Datenzugang
16.1 Im Rahmen einer Nutzung der Plattform durch eine registriere Pflegekraft generieren die Betreiberin und die Pflegekraft jeweils gemeinsam und auch einzeln bestimmte Daten von Kunden. Diese Daten umfassen insbesondere die Kontaktdaten (einschließlich Profildaten) sowie die Kommunikations- und Buchungsdaten eines Kunden. Gleichermaßen generiert die Betreiberin über die Pflegekraft solche Daten.
16.2 Soweit für die Betreuung des jeweiligen Kunden oder die Qualitätssicherung der Plattform gegenüber den Kunden erforderlich, tauschen die Betreiberin und die Pflegekraft auch Daten von Kunden aus, die nicht automatisch bei beiden angefallen sind (z.B. die Information darüber, ob ein Problem gelöst wurde (oder nicht)).
16.3 Die Betreiberin bewahrt von der Pflegekraft unabhängig von einer eigenen Kundenbeziehung generierte Daten nur dann über eine beendete Vertragsbeziehung hinaus auf, wenn dies zur Erfüllung seiner gesetzlichen Pflichten erforderlich ist. Andernfalls löscht die Betreiberin durch die Pflegekraft generierte Daten von Kunden mitsamt dem Account der Pflegekraft. Gleichmaßen verfährt die Betreiberin mit Daten der Pflegekraft bei einer Beendigung der Vertragsbeziehung.
17. Datenschutz
17.1 Die Betreiberin nimmt die datenschutzkonforme Verarbeitung der Daten der Pflegekräfte (personenbezogenen Daten) ernst. Informationen dazu, wie die Betreiberin personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit der Nutzung der Plattform verarbeitet, sind bitte den [Datenschutzhinweisen] zu entnehmen. Diese sind nicht Bestandteil dieser Nutzungsbedingungen.
17.2 Die Betreiberin wird der Pflegekraft ihre Daten, einschließlich der Angaben über die gebuchten Leistungen, während der Laufzeit des Nutzungsvertrags zur Einsicht im Profil zur Verfügung stellen und eine Möglichkeit zur Änderung bzw. Löschung der Daten anbieten. Hierzu hat sich die Pflegekraft auf der Plattform mit ihrer E-Mail-Adresse und ihrem Passwort anzumelden.
18. Änderung dieser Nutzungsbedingungen
18.1 Änderungen dieser Nutzungsbedingungen werden durch ein Angebot der Betreiberin und Annahme der Pflegekraft vereinbart. Das Angebot durch die Betreiberin erfolgt durch Mittelung der inhaltlichen Änderungen per E-Mail. Sofern die Pflegekraft diesem Angebot nicht form- und fristgemäß gemäß Ziffer 18.2 dieser Nutzungsbedingungen widerspricht, gilt das Angebot als angenommen. In diesem Fall tritt die jeweilige Änderung einen (1) Monat nach Zugang des Angebots in Kraft. Widerspricht die Pflegekraft hingegen form- und fristgerecht dem Angebot, so gelten diese Nutzungsbedingungen zu den bisherigen Konditionen ohne Änderung fort und die Betreiberin kann innerhalb eines (1) Monats ab Zugang des Widerspruchs den Nutzungsvertrag außerordentlich kündigen. Die Betreiberin wird auf die Anforderungen an den Widerspruch und die in Ziffer 18.2 dieser Nutzungsbedingungen genannten Rechtsfolgen in dem Angebot der Änderung dieser Nutzungsbedingungen hinweisen.
18.2 Der Widerspruch der Pflegekraft ist nur dann form- und fristgemäß, wenn der Widerspruch mindestens in Textform erfolgt und innerhalb eines (1) Monats nach Zugang des Angebots gem. Ziffer 18.1 dieser Nutzungsbedingungen bei der Betreiberin eingeht.
18.3 Unabhängig davon, ob die geänderten Nutzungsbedingungen für eine Pflegekraft gelten oder nicht, sind sie spätestens mit Ablauf des Monats nach Mitteilung des Angebots durch die Betreiberin gem. Ziffer 18.1 auf der Plattform abrufbar.
19. Beschwerdemanagement, Melde- und Abhilfeverfahren
19.1 Die Betreiberin betreibt ein für jede Pflegekraft kostenfrei zugängliches Beschwerdemanagementsystem zur Einreichung von Beschwerden und anderen Anfragen in Bezug auf die folgenden Probleme:
a. die mutmaßliche Nichteinhaltung einer der in der Verordnung (EU) 2019/1150 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 zur Förderung von Fairness und Transparenz für gewerbliche Nutzer von Online-Vermittlungsdiensten („P2B-VO“) festgelegten Verpflichtungen durch die Betreiberin, die sich auf die Beschwerde führende Pflegekraft auswirkt,
b. technische Probleme, die in direktem Zusammenhang mit der Bereitstellung der Plattform bestehen und die sich auf die Beschwerde führende Pflegekraft auswirken,
c. Maßnahmen oder Verhaltensweisen der Betreiberin, die in direktem Zusammenhang mit der Bereitstellung der Plattform stehen und die sich auf die Beschwere führende Pflegkraft auswirken.
19.2 Um von diesem Beschwerdemanagementsystem Gebrauch zu machen, kann eine Pflegekraft sich per E-Mail an info@paulina24.de wenden und ihr konkretes Anliegen schildern. Die Betreiberin wird zeitnah außerdem eine Beschwerdemöglichkeit per Kontaktformular anbieten.
19.3 Anfragen und Beschwerden, die über dieses Beschwerdemanagementsystem bei der Betreiberin eingehen, werden intern dokumentiert. Ein zuständiger Sachbearbeiter prüft jede Beschwerde sorgfältig und wird die gegebenenfalls erforderlichen Maßnahmen einleiten und die Pflegekraft hierüber bzw. über das Ergebnis des Beschwerdeverfahrens informieren.
19.4 Daneben betreibt die Betreiberin ein für jede Pflegekraft kostenfrei zugängliches Melde- und Abhilfesystem, über das Pflegekräfte rechtswidrige Inhalte und hierzu erläuternde Angaben melden können (ab dem Zeitpunkt, ab dem dies eine Pflicht ist).
19.5 Werden als Reaktion auf eine Meldung nach Ziffer 19.5 Maßnahmen getroffen, wird die Betreiberin allen betroffenen Kunden/Pflegekräften eine klare und spezifische Begründung für alle folgenden Beschränkungen vorlegen.
20. Schlussbestimmungen
20.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen ganz oder teilweise nichtig oder unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
20.2 Soweit nicht anders in diesen Nutzungsbedingungen geregelt, haben sämtliche Erklärungen oder Vereinbarungen im Zusammenhang mit dem Nutzungsvertrag in Schriftform oder per E-Mail zu erfolgen. Von dieser Einschränkung sind vertragliche Abreden nicht umfasst.
20.3 Eine Pflegekraft ist zur Aufrechnung gegenüber der Betreiberin nur berechtigt, soweit seine Gegenforderung rechtskräftig festgestellt oder von der Betreiberin anerkannt oder unbestritten ist.
20.4 Es findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts sowie des Kollisionsrechts Anwendung. Gerichtsstand ist, soweit zulässig, Hamburg.
21. Zentrale Kontaktstelle
Paulina GmbH, Poststr. 36, 20354 Hamburg
Sitz der Gesellschaft ist Hamburg (Handelsregister HRB: 177362, Amtsgericht Hamburg)
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE360909463
Geschäftsführer: Florian Schild, Daniel Pochhammer
E-Mail: info@paulina24.de