Nagelpflege bei Senioren: Worauf Du achten solltest

Saubere und gepflegte Nägel sind ein wichtiger Teil der täglichen Körperpflege. Sowohl aus hygienischer als auch aus gesundheitlicher Sicht. In der Pflege spielt die Nagelpflege eine besondere Rolle, denn viele ältere oder pflegebedürftige Menschen können ihre Nägel nicht mehr selbst schneiden oder richtig reinigen. Als Pflegekraft übernimmst Du deshalb oft diese Aufgabe. Dabei ist wichtig zu wissen, wo Deine Verantwortung endet und wo medizinische Fachkräfte wie Podologen übernehmen müssen. Wir zeigen Dir, wie Du Finger- und Fußnägel sicher, hygienisch und korrekt pflegst und welche No-Gos Du unbedingt vermeiden solltest.
Das Wichtigste in Kürze
- Nagelpflege ist Teil der Grundpflege, aber keine medizinische Behandlung.
- Nur gesunde Nägel dürfen von Pflegekräften gepflegt werden.
- Bei Erkrankungen oder Auffälligkeiten ist immer eine Podologin oder ein Arzt gefragt.
- Hygiene, Vorsicht und gute Beobachtung sind besonders wichtig
- Keine scharfen Instrumente oder Eingriffe an der Haut durchführen.

- Bedeutung der Nagelpflege in der Pflege
- Vorbereitung und Hygiene: Sauberes Arbeiten ist Pflicht
- Lust auf Pflege in Deutschland?
- Fingernägel von Senioren richtig schneiden und feilen
- Fußnägel von älteren Menschen schneiden: Besondere Vorsicht ist geboten
- No-Gos in der Nagelpflege: Was Du als Betreuungskraft nicht darfst
- Pflege-Jobs in Deutschland
- Abgrenzung: Pflegekraft oder Podologe – wer darf was?
- Beobachtung und Dokumentation: Kleine Veränderungen früh erkennen
- Fazit: Nagelpflege darf besonders im Alter nicht vernachlässigt werden
- Häufige Fragen zum Thema Nagelpflege bei Senioren
Bedeutung der Nagelpflege in der Pflege
Die Pflege von Nägeln ist weit mehr als ein kosmetischer Aspekt – sie dient der Gesundheit und dem Wohlbefinden. Gerade ältere Menschen haben häufig eine trockene Haut, eine schlechte Durchblutung oder eine eingeschränkte Beweglichkeit. Dadurch fällt ihnen die Selbstpflege schwer und Nägel können zu lang, brüchig werden oder einwachsen. Als Pflegekraft trägst Du dazu bei, dass Hände und Füße sauber, gepflegt und verletzungsfrei bleiben.
Eine regelmäßige Nagelpflege verhindert Infektionen, vermindert Druckstellen in Schuhen und sorgt für ein gepflegtes Erscheinungsbild. Besonders bei Menschen mit eingeschränkter Mobilität oder Bettlägerigkeit kann die Nagelpflege auch ein Stück Würde und Selbstwertgefühl erhalten.
Ziele der Nagelpflege sind unter anderem:
- Erhaltung der Hygiene durch saubere Nägel und Hände
- Vorbeugung von Verletzungen durch zu lange oder eingerissene Nägel
- Steigerung des Wohlbefindens und des Selbstwertgefühls
- Früherkennung von Veränderungen, z. B. Verfärbungen, Verdickungen oder Pilzbefall

Vorbereitung und Hygiene: Sauberes Arbeiten ist Pflicht
Bevor Du mit der Nagelpflege beginnst, sollte alles vorbereitet sein. Sauberes Arbeiten schützt Dich und die pflegebedürftige Person vor Infektionen. Gerade in der häuslichen Pflege ist es wichtig, dass Du Dir feste Routinen angewöhnst.
Wasche Dir zuerst gründlich die Hände und zieh Einmalhandschuhe an. Danach bereitest Du alle Materialien vor: Schere, Knipser, Feile, Handtuch, Schüssel mit warmem Wasser, milde Seife und Pflegecreme. Wenn Du alles griffbereit hast, erklär der betreuten Person ruhig, was Du tun wirst. So schaffst Du Vertrauen und vermeidest Unsicherheiten.
Achte besonders auf folgende Punkte:
- Hände und Arbeitsmittel immer gründlich desinfizieren.
- Verwende Einmalhandschuhe zum Schutz vor Keimen.
- Instrumente nach jeder Verwendung reinigen und desinfizieren.
- Eine bequeme, gut beleuchtete Arbeitsposition wählen.
- Nägel vorher in warmem Wasser einweichen (5–10 Minuten), um sie weicher zu machen.
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Fingernägel von Senioren richtig schneiden und feilen
Fingernägel wachsen schneller als Fußnägel und sollten etwa alle zwei Wochen gepflegt werden. Zu lange Nägel können die Haut verletzen, zu kurze Nägel hingegen schmerzen oder einwachsen. Als Pflegekraft solltest Du hier sehr sorgfältig und vorsichtig vorgehen.
Die Nägel werden nach dem Einweichen vorsichtig mit einer Nagelschere oder einem Knipser geschnitten. Danach glättest Du die Ränder mit einer Feile. So verhinderst Du, dass der Nagel einreißt oder hängen bleibt.
So gehst Du vor:
- Entferne keine Nagelhaut – sie schützt das Nagelbett vor Keimen.
- Schneide die Nägel gerade oder leicht oval, niemals zu kurz.
- Achte darauf, dass ein kleiner weißer Rand bleibt.
- Feile die Nägel sanft von außen nach innen, nicht hin und her.

Fußnägel von älteren Menschen schneiden: Besondere Vorsicht ist geboten
Fußnägel wachsen langsamer, sind härter und benötigen weniger häufige Pflege – etwa alle vier bis sechs Wochen. Hier ist besondere Vorsicht geboten, da kleine Verletzungen an den Füßen schwer abheilen und zu Infektionen führen können.
Bevor Du beginnst, sollten die Füße gut gereinigt und kurz eingeweicht werden. Verwende eine separate Schere oder einen Fußnagelknipser. Nutze niemals dieselben Werkzeuge wie für die Hände.
Beachte bei der Pflege von Fußnägeln:
- Schneide die Nägel immer gerade. So vermeidest Du eingewachsene Ecken.
- Ecken nicht zu stark kürzen – besser leicht abrunden und feilen.
- Keine spitzen Gegenstände unter den Nagel schieben.
- Nach der Pflege Füße abtrocknen, besonders zwischen den Zehen.

No-Gos in der Nagelpflege: Was Du als Betreuungskraft nicht darfst
Als 24-Stunden-Pflegekraft bist Du für die Grundpflege zuständig – also für das, was der täglichen Hygiene dient. Medizinische oder therapeutische Behandlungen gehören nicht zu Deinem Aufgabenbereich. Das ist wichtig, weil Du sonst in den Bereich der Podologie oder medizinischen Fußpflege eingreifst, und das darfst Du ohne entsprechende Ausbildung nicht. Hier findest Du mehr Informationen zu den Aufgaben einer 24-Stunden-Pflegekraft.
Folgende Tätigkeiten darfst Du nicht ausüben:
- Behandlung von eingewachsenen Nägeln
- Entfernen von Hornhaut, Schwielen oder Hühneraugen
- Pflege bei Pilzinfektionen oder Nagelverformungen
- Schneiden bei Diabetes mellitus oder Durchblutungsstörungen
- Abtragen von Nagelhaut oder Behandlungen mit Desinfektionsmitteln ohne ärztliche Anweisung
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Abgrenzung: Pflegekraft oder Podologe – wer darf was?
Hier liegt der wichtigste Punkt der Nagelpflege im Pflegealltag: die klare Abgrenzung zwischen pflegerischer und medizinischer Fußpflege.
Die pflegerische Nagelpflege ist Teil der sogenannten Grundpflege. Sie umfasst das Reinigen, Schneiden, Feilen und Eincremen gesunder Nägel. Ziel ist die Hygiene und das Wohlbefinden der pflegebedürftigen Person.
Die medizinische Fußpflege, auch Podologie genannt, geht deutlich weiter: Podologen dürfen krankhafte Veränderungen behandeln und ihre Leistungen werden häufig ärztlich verordnet, vor allem bei Menschen mit Diabetes mellitus, arteriellen Durchblutungsstörungen oder Haut- und Nagelerkrankungen.
Um das gut unterscheiden zu können, hilft folgende Übersicht:
| Pflegerische Nagelpflege (Grundpflege) | Medizinische Fußpflege (Podologie) |
Reinigung, Kürzen und Feilen gesunder Nägel | Behandlung krankhafter Nagelveränderungen |
Eincremen der Füße und Hände | Behandlung von Hühneraugen, Schwielen, Druckstellen |
Beobachtung und Dokumentation | Versorgung eingewachsener Nägel |
Keine Verletzungen der Haut oder Nagelränder | Behandlung bei Diabetes oder Durchblutungsstörungen |
Keine Verwendung scharfer Instrumente | Ärztlich verordnete Leistung mit Kassenzulassung |
Beobachtung und Dokumentation: Kleine Veränderungen früh erkennen
Im Pflegealltag ist die Nagelpflege auch eine gute Gelegenheit, Veränderungen an Haut und Nägeln zu beobachten. Viele Erkrankungen zeigen sich früh an den Nägeln:
➜ Gelbe Verfärbungen können auf Pilzbefall hindeuten
➜ Bläuliche Färbungen auf Durchblutungsstörungen.
Wenn Du aufmerksam bist, kannst Du solche Veränderungen früh erkennen und weiterleiten.
Achte besonders auf:
- Rötungen, Schwellungen oder Schmerzen
- brüchige, verdickte oder verfärbte Nägel
- kleine Wunden oder Einwachsungen
- Druckstellen an den Zehen
- ungewöhnlichen Geruch oder Sekretbildung
Sprich währenddessen freundlich, erkläre Deine Handgriffe und achte auf Reaktionen. Wenn die Person Schmerzen zeigt oder sich unwohl fühlt, unterbrich kurz. Nach der Pflege kannst Du eine milde Hand- oder Fußmassage anbieten – das regt die Durchblutung an und sorgt für Entspannung. Notiere Veränderungen in der Pflegedokumentation und informiere die Angehörigen oder den Hausarzt. So stellst Du sicher, dass rechtzeitig medizinisch reagiert werden kann.

Fazit: Nagelpflege darf besonders im Alter nicht vernachlässigt werden
Die Nagelpflege ist ein wichtiger Bestandteil der Grundpflege. Sie trägt zur Hygiene, Gesundheit und zum Wohlbefinden bei. Als Pflegekraft darfst Du die Nägel pflegen, solange sie gesund sind. Bei krankhaften Veränderungen oder bestehenden Vorerkrankungen ist aber immer die medizinische Fußpflege zuständig. Achte auf Hygiene, Vorsicht und gute Beobachtung. So leistest Du einen wertvollen Beitrag für die Sicherheit und Lebensqualität Deiner Pflegeperson.
Häufige Fragen zum Thema Nagelpflege bei Senioren
Nein, bei Diabetikern darfst Du ohne entsprechende Ausbildung keine Fußnägel schneiden. Hier besteht ein erhöhtes Risiko für Wunden und Infektionen. Diese Pflege darf nur von Podologinnen oder Podologen übernommen werden.
Fingernägel alle zwei Wochen, Fußnägel etwa alle vier bis sechs Wochen. Das hängt aber vom individuellen Wachstum ab.
Nur desinfizierte Scheren, Knipser oder Feilen. Keine Metallfeilen oder spitzen Instrumente.
Solche Veränderungen dürfen nicht von Dir behandelt werden. Bitte informiere Angehörige oder den Hausarzt.
Nein. Sie ist Teil der Grundpflege. Nur die Behandlung krankhafter Veränderungen fällt unter die medizinische Fußpflege.
Quellen & weitere Informationen:
- rki.de – Robert Koch-Institut (RKI) (2024). Infektionsprävention in der Pflege. Berlin.
- ppm-online.org – PPM: Hygienemaßnahmen häuslichen Pflege.
- ihk.de – IHK. Merkblatt Medizinische Fußpflege / Podologie (PDF).
- bgw-young.de – BGW – Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (2023). Gesunde Haut.
- bundesgesundheitsministerium.de – BMG (2025). Pflegefachperson.
- Bundesverband für Podologie e.V. (2024). Abgrenzung zwischen pflegerischer und medizinischer Fußpflege.