Aufgaben einer 24-Stunden-Pflegekraft: Haushaltsunterstützung und Grundpflege

Als 24-Stunden-Pflegekraft in Deutschland übernimmst Du eine ganz besondere Verantwortung. Du bist nicht nur helfende Hand, sondern auch Begleiter, Vertrauensperson und Bezugsperson im Alltag. Viele ältere Menschen können dank Deiner Unterstützung weiterhin in ihrem vertrauten Zuhause leben – sicher, gepflegt und mit einem Gefühl von Geborgenheit. Doch oft ist unklar, welche Aufgaben Du übernehmen darfst und welche Tätigkeiten Fachpflegekräften vorbehalten sind.
In diesem Artikel erfährst Du genau, wo Deine Aufgaben liegen, wo Grenzen gezogen werden müssen und wie Du Deinen Pflegealltag professionell und verantwortungsvoll gestaltest.
Das Wichtigste in Kürze
- 24-Stunden-Pflegekräfte übernehmen Haushaltsunterstützung und Grundpflege.
- Medizinische Tätigkeiten sind ausschließlich ausgebildeten Pflegefachkräften vorbehalten.
- Deine Arbeit trägt maßgeblich zur Lebensqualität und Selbstständigkeit der betreuten Person bei.
- Klare Absprachen mit Angehörigen oder Pflegediensten schützen Dich und die betreute Person.
- Paulina24 hilft Dir, seriöse Einsätze zu finden und Dich rechtlich abzusichern.

- Haushaltsunterstützung: Ordnung und Sicherheit im Alltag
- Lust auf Pflege in Deutschland?
- Grundpflege: Unterstützung bei Körperpflege, Ernährung und Mobilität
- Abgrenzung zur medizinischen Pflege – Was Du nicht darfst
- Warum Deine Aufgaben so wichtig sind
- Zusammenarbeit mit Angehörigen und Pflegediensten
- Pflege-Jobs in Deutschland
- Fazit: Menschliche Nähe ermöglichen, professionelle Grenzen wahren
- Häufige Fragen zu den Aufgaben einer 24-Stunden-Pflegekraft
Haushaltsunterstützung: Ordnung und Sicherheit im Alltag
Ein gepflegter Haushalt ist weit mehr als nur eine saubere Umgebung – er vermittelt Geborgenheit, Sicherheit und Struktur. Viele ältere Menschen sind körperlich nicht mehr in der Lage, ihre Wohnung selbstständig zu reinigen oder zu organisieren. Genau hier kommst Du als 24-Stunden-Pflegekraft ins Spiel. Mit Deiner Hilfe bleibt das Zuhause der betreuten Person ein angenehmer und hygienischer Ort, an dem sie sich wohlfühlt. Typische Aufgaben in der Haushaltsunterstützung sind vielfältig und richten sich nach den individuellen Bedürfnissen der Pflegeperson.
Zu Deinen Tätigkeiten gehören:
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Grundpflege: Unterstützung bei Körperpflege, Ernährung und Mobilität
Neben der Haushaltsführung gehört die sogenannte Grundpflege zu den zentralen Aufgaben einer 24-Stunden-Pflegekraft. Sie umfasst alle Hilfen, die der betreuten Person ermöglichen, ihre alltäglichen Bedürfnisse zu erfüllen und ihre Selbstständigkeit so weit wie möglich zu erhalten. Die Grundpflege ist in § 14 SGB XI gesetzlich definiert und beinhaltet Tätigkeiten rund um Körperpflege, Ernährung und Mobilität. Viele Pflegepersonen benötigen dabei tägliche Unterstützung. Du hilfst behutsam, respektvoll und immer mit Blick auf die individuellen Grenzen.
Zu den häufigsten Aufgaben der Grundpflege zählen:

Abgrenzung zur medizinischen Pflege – Was Du nicht darfst
Ein besonders wichtiger Punkt für 24-Stunden-Pflegekräfte ist die klare Abgrenzung zwischen Grundpflege und medizinischer Pflege. In Deutschland dürfen nur examinierte Pflegefachkräfte oder Pflegedienste sogenannte behandlungspflegerische Tätigkeiten übernehmen. Diese Tätigkeiten fallen unter § 37 SGB V und setzen eine entsprechende medizinische Ausbildung voraus. Damit Du rechtlich sicher arbeitest, ist es wichtig, genau zu wissen, was Du nicht tun darfst.
Zu den Tätigkeiten, die ausschließlich von Fachpersonal ausgeführt werden dürfen, gehören:
- Katheterpflege, Injektionen oder Infusionen: Diese Tätigkeiten sind rein medizinischer Natur und für Dich tabu.
- Medikamentengabe: Tabletten, Tropfen oder Spritzen dürfen nur nach ärztlicher Anordnung und durch Fachkräfte verabreicht werden.
- Wundversorgung: Das Reinigen, Desinfizieren oder Verbinden von Wunden ist eine medizinische Aufgabe.
- Messung von Vitalwerten: Blutdruck-, Blutzucker- oder Puls-Messungen dürfen nur in Absprache mit einem Pflegedienst erfolgen.
- Anlegen von Kompressionsstrümpfen ab Klasse II: Diese Strümpfe erfordern spezielle Techniken und dürfen nur von Pflegefachpersonal angezogen werden.
Tipp: Wenn Angehörige Dich um solche Aufgaben bitten, bleib freundlich, aber bestimmt. Erkläre, dass medizinische Tätigkeiten durch einen ambulanten Pflegedienst übernommen werden müssen. So schützt Du Dich selbst vor rechtlichen Konsequenzen.

Warum Deine Aufgaben so wichtig sind
Deine Arbeit in der 24-Stunden-Pflege in Deutschland hat einen enormen Wert – nicht nur praktisch, sondern auch emotional. Du trägst dazu bei, dass ältere Menschen in Würde altern, sich gepflegt fühlen und soziale Kontakte behalten. Ohne diese Unterstützung wäre es vielen Senioren nicht möglich, zu Hause zu bleiben.
Dank Deiner Arbeit:
- werden Unfälle und Stürze durch regelmäßige Betreuung verhindert,
- bleibt die Körperpflege gewährleistet,
- wird soziale Isolation reduziert,
- und Angehörige erfahren spürbare Entlastung im Alltag.
Du sorgst nicht nur für saubere Räume, sondern auch für emotionale Wärme – und das macht den größten Unterschied.
Zusammenarbeit mit Angehörigen und Pflegediensten
Eine gute Kommunikation zwischen Dir, den Angehörigen und eventuell beteiligten Pflegediensten ist entscheidend. So können Aufgaben klar verteilt und mögliche Missverständnisse vermieden werden. Am besten sprecht ihr schon zu Beginn des Einsatzes genau ab, welche Tätigkeiten Du übernimmst und was andere übernehmen.
Besonders wichtig sind:
- Klare Absprachen: Wer ist für welche Aufgaben verantwortlich? Was soll täglich, was wöchentlich gemacht werden?
- Regelmäßige Rücksprache: Wenn sich der Gesundheitszustand verändert, sollten Angehörige oder der Pflegedienst sofort informiert werden.
- Dokumentation Deiner Tätigkeiten: Kurze Notizen über das, was Du gemacht hast, können hilfreich sein, um Entwicklungen im Alltag nachzuvollziehen.
Hinweis: Eine offene Kommunikation stärkt das Vertrauen und sorgt für eine gute Zusammenarbeit im Sinne der betreuten Person.
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Fazit: Menschliche Nähe ermöglichen, professionelle Grenzen wahren
Als 24-Stunden-Pflegekraft bist Du weit mehr als nur eine Hilfe im Alltag. Du bist der Mittelpunkt im häuslichen Leben der betreuten Person. Mit Deiner Unterstützung bei der Grundpflege und im Haushalt ermöglichst Du, dass Senioren in ihrer gewohnten Umgebung bleiben können – sicher, gepflegt und mit menschlicher Nähe. Gleichzeitig schützt Du Dich selbst, indem Du die Grenzen Deiner Tätigkeit kennst. Denn nur wer weiß, was erlaubt ist, kann selbstbewusst und rechtlich sicher arbeiten.
Häufige Fragen zu den Aufgaben einer 24-Stunden-Pflegekraft
Sie unterstützt im Haushalt, bei der Körperpflege, beim Essen, Anziehen und in vielen anderen Alltagssituationen – rund um die Uhr, falls nötig.
Nein, das darf nur medizinisches Fachpersonal oder ein ambulanter Pflegedienst.
Die Grundpflege betrifft alltägliche Hilfen wie Waschen, Essen oder Ankleiden. Behandlungspflege sind medizinische Maßnahmen wie Spritzen oder Wundversorgung.
Eine Ausbildung ist nicht zwingend nötig, aber Erfahrungen in der Pflege und ein freundlicher Umgang sind sehr wertvoll.
Die gesetzlichen Grundlagen finden sich im Sozialgesetzbuch (SGB V und XI). Zusätzlich geben Pflegeagenturen und Pflegedienste klare Vorgaben.
Quellen & weitere Informationen:
- bundesgesundheitsministerium.de – Bundesministerium für Gesundheit (BMG). (2024). Pflege zu Hause: Unterstützung, Pflegegrade und Leistungen. Berlin: BMG.
- gkv-spitzenverband.de – GKV. Rahmenempfehlungen nach § 132a Abs. 1 SGB V zur Versorgung mit Häuslicher Krankenpflege vom 10.12.2013 i. d. F. vom 18.12.2023 (PDF)
- berufsbetreuung.de – Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e. V. (2023). Abgrenzung von Pflege- und Betreuungsleistungen in der häuslichen Pflege. Berlin.
- aok.de – AOK-Bundesverband. Pflegeleistungen im Überblick.
- verbraucherzentrale.nrw – Verbraucherzentrale NRW. (2023). Was dürfen Betreuungskräfte in der häuslichen Pflege?
- vzbv.de – Verbraucherzentrale. Pflege sichern – Betroffene entlasten.
- pflegeberatung.de – Pflegeberatung. Neue Broschüre zur 24h-Pflege.
- Sozialgesetzbuch (SGB XI, § 14 ff. – Grundpflege) und (SGB V, § 37 – Behandlungspflege)