Aufenthaltsgenehmigung für Pflegekräfte in Deutschland

Pflegekraft sitzt mit pflegebedürftiger Person auf dem Bett - beide schauen auf ein Tablet

Viele Familien in Deutschland entscheiden sich für eine häusliche Betreuung durch eine Pflegekraft aus dem Ausland. Um diese Pflege leisten zu können, brauchst Du nicht zwingend eine qualifizierte Ausbildung, da Du eher für die Betreuung der pflegebedürftigen Person zuständig bist, dazu zählen beispielsweise Erledigungen im Haushalt sowie die tägliche Basispflege.

Doch wie sieht es mit der Aufenthaltsgenehmigung für Pflegekräfte in Deutschland aus? Das und mehr erfährst Du in diesem Artikel. 

Das Wichtigste in Kürze

  • Pflegekräfte aus der EU benötigen keine zusätzliche Aufenthaltsgenehmigung.
  • In der Regel beträgt der Aufenthalt von ausländischen Pflegekräften in Deutschland 2-4 Monate am Stück.
  • Es gilt eine maximale Aufenthaltsdauer in Deutschland von 6 Monaten am Stück für ausländische Pflegekräfte.
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Inhaltsverzeichnis

Wie bekommst Du eine Aufenthaltsgenehmigung als Pflegekraft in Deutschland?

Für Pflegekräfte in Deutschland, die aus dem Ausland kommen, gelten verschiedene Voraussetzungen bezüglich der Arbeitserlaubnis und Aufenthaltsgenehmigung. Pflegekräfte aus der EU, dem Europäischen Wirtschaftsraum sowie der Schweiz können jederzeit in Deutschland arbeiten und brauchen keine zusätzliche Genehmigung.

Hier greift die sogenannte Arbeitnehmerfreizügigkeit, die es Staatsangehörigen der Mitgliedstaaten ermöglicht, ihren Arbeitsort frei zu wählen. Somit soll eine Diskriminierung von europäischen Arbeitnehmern aufgrund ihrer Staatsangehörigkeit verhindert werden. Für selbstständige Pflegekräfte bildet die Grundlage, die in der EU gültige uneingeschränkte Dienstleistungsfreiheit. 

Folgende Voraussetzung gelten für Dich als selbstständige Pflegekraft, damit Du in Deutschland auf Rechnungsbasis arbeiten kannst:

  • Anmeldung Deiner Tätigkeit beim Finanzamt
  • Anmeldung Deiner Tätigkeit bei der Berufsgenossenschaft
  • Anmeldung Deiner Tätigkeit beim Gesundheitsamt

Zudem benötigst Du

  • einen Sozialversicherungsnachweis
  • eine Krankenversicherung

Die Gewerbesteuer musst Du nicht zahlen, jedoch bist Du einkommensteuerpflichtig. Anschließend wird ein Vertrag zwischen Dir und Deinem Auftraggeber geschlossen, indem die genauen Tätigkeiten, Aufenthaltsdauer und die Vergütung festgehalten werden. 

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Anmeldung & Versicherungen

Entscheidest Du Dich für ein Angestelltenverhältnis, muss Dein Arbeitgeber Dich offiziell bei der Agentur für Arbeit sowie bei der Zentrale Auslands- und Fachvermittlung anmelden. Um Deinen Aufenthalt zu ermöglichen, ist ein gültiger Arbeitsvertrag und eine entsprechende Betriebsnummer notwendig. Mit dieser kann Dein Arbeitgeber Dich anschließend bei der Kranken- und Unfallversicherung ordnungsgemäß anmelden. Dazu kommt die Pflicht Deines Arbeitgebers, Sozialversicherungsbeiträge für Dich zu bezahlen.

Pflegekräfte, die nicht aus der EU sowie aus dem EWR oder der Schweiz kommen, müssen für die Arbeit in Deutschland einige Voraussetzungen mehr erfüllen. Dazu gehören die Beantragung des Aufenthaltstitels sowie die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit.

Weltkarte mit Deutschland im Fokus

Wie lange dürfen 24-Stunden-Pflegekräfte in Deutschland bleiben?

In der sogenannten 24-Stunden-Pflege kümmern sich die Pflegekräfte neben der Grundpflege auch um den Haushalt sowie um die wöchentlichen Einkäufe ihrer Patienten. Zudem gehören zu Deinen Aufgaben auch eine fürsorgliche Betreuung, wie beispielsweise gemeinsame Spaziergänge. Die Umsetzung dieser Aufgaben benötigt gegenseitiges Vertrauen, weshalb eine Aufenthaltsdauer von etwa 2 bis 4 Monaten empfehlenswert ist.

Die genaue Aufenthaltsdauer hängt jedoch von Dir ab und kann relativ flexibel gestaltet werden – offiziell gilt eine Aufenthaltsgenehmigung von 6 Monaten am Stück. Oftmals bleiben Pflegekräfte, die familiär gebunden sind, keine 6 Monate am Stück in Deutschland und kehren öfter nach Hause zurück. Junge ledige Frauen hingegen nutzen oftmals die vollen 6 Monate aus, um mehr Geld zu verdienen. Die Entscheidung liegt ganz bei Dir.

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Aufenthalt für Pflegekräfte – Diese Voraussetzungen gelten vor Ort

Für Deinen Aufenthalt vor Ort in Deutschland ziehst Du in den Haushalt der pflegebedürftigen Person ein. Diese müssen ebenfalls einige Voraussetzungen für Deinen Aufenthalt erfüllen. Im Haushalt muss Dir ein eigenes, möbliertes und abschließbares Zimmer gestellt werden, um Deine Rechte und Privatsphäre zu schützen.

Weiterhin muss Dein Zimmer mindestens ein Fenster haben, wodurch genügend Tageslicht in das Zimmer eingelassen wird und Du ausreichend Frischluftzufuhr bekommen kannst. Auch für eine ordnungsgemäße Beheizungsmöglichkeit im Zimmer muss gesorgt sein. Dieser Ort ist besonders wichtig für Dich, damit Du Dich wohlfühlst und Du ausreichend Kraft tanken kannst. Dachböden oder Kellerräume sind demnach nicht als Zimmer für eine 24-Stunden-Pflegekraft gestattet.

Hinsichtlich der technischen Ausstattung gibt es für die pflegebedürftige Person keine Vorgaben. Die meisten Pflegekräfte sind jedoch nicht bereit, auf einen Telefon- und Internetanschluss zu verzichten, insbesondere auch, da dies oftmals die einzige Kontaktmöglichkeit zu Familie und Freunden in der Heimat ist. Daher haben die meisten Haushalte für eine technische Ausstattung bereits gesorgt und Du musst nicht darauf verzichten. 

Zusätzlich zur Vergütung muss Dir während Deines Aufenthaltes Verpflegung zur freien Verfügung stehen. Es muss also gewährleistet sein, dass Du zu jedem Zeitpunkt einen Zugang zur Küche des Haushaltes hast. 

Unterkunft für eine Pflegekraft in Deutschland

Überschaubare Voraussetzungen für Deinen Aufenthalt in Deutschland

Um selbstständig in der Pflege in Deutschland arbeiten zu können, musst Du keine Aufenthaltsgenehmigung beantragen, solange Du aus einem EU-Mitgliedsstaat kommst. Anders sieht es für Pflegekräfte aus Drittstaaten aus, hier muss zunächst eine Arbeitserlaubnis beantragt werden. In den meisten Fällen bleiben Pflegekräfte für 2-4 Monate in dem Haushalt eines Pflegebedürftigen, die maximale Aufenthaltsdauer beträgt 6 Monate am Stück. 

Neben Deinem Aufenthalt in Deutschland muss sich vor Beginn Deines Einsatzes um einige administrative Aufgaben gekümmert werden. Dazu zählen die Anmeldung beim Gewerbeamt, Finanzamt sowie beim Gesundheitsamt. Wir kümmern uns um Deine ordnungsgemäße Anmeldung, unterstützen Dich bei der Ausstellung Deiner Rechnungen und sorgen für einen umfassenden Versicherungsschutz – während Dein Fokus auf einer fürsorglichen Betreuung liegt. 

Häufige Fragen zum Thema Aufenthaltsgenehmigung für Pflegekräfte

Welche Aufenthaltsgenehmigung benötigt eine ausländische Pflegekraft in Deutschland?

Pflegekräfte aus der EU können jederzeit in Deutschland arbeiten und benötigen keine zusätzliche Aufenthaltsgenehmigung. Für selbstständige Pflegekräfte gilt hier die sogenannte Dienstleistungsfreiheit.

Wie lange darf eine Pflegekraft aus der EU in Deutschland verbleiben?

Für 24-Stunden-Pflegekräfte gilt eine maximale Aufenthaltsdauer in Deutschland von 6 Monaten am Stück

Wer übernimmt die Kosten für Deine Verpflegung vor Ort?

Die Kosten für Verpflegung und Unterkunft trägt die zu betreuende Person. Für die gesamte Zeit Deines Aufenthaltes muss Dir zu jeder Tages- und Nachtzeit Zugang zur Küche des Hauses gewährt werden.

Habe ich ein eigenes Zimmer während meines Aufenthalts in Deutschland?

Während Deines Aufenthaltes als Pflegekraft in Deutschland muss Dir ein eigenes Zimmer zur Verfügung gestellt werden. Das Zimmer muss möbliert und abschließbar sein, sodass Deine Privatsphäre geschützt ist.

Quellen & weitere Informationen:

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Samantha-Josefine Lang

Samantha-Josefine Lang

Samantha Josefine Lang ist Head of Online-Marketing bei Deutsche Hausnotruf und freie Redakteurin mit dem Fokus auf Gesundheit, Medizin und Pflege. Seit 2024 schreibt sie bei Paulina24 Artikel für unseren Pflegeratgeber für Pflegekräfte in Deutschland.

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